Der Rettungsdienst

Die vergangenen Jahre hindurch wurde der Rettungsdienst immer mehr professionalisiert. Dies zeigt sich vor allem in der Ausbildung seines nichtärztlichen Personals. So ist 2014 das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in Kraft getreten, das als Bundesgesetz einheitlich eine dreijährige Ausbildung vorsieht. Die Organisation des Rettungsdienstes in der Bundesrepublik Deutschland fällt unter die Kompetenz der Länder, die dazu eigene Rettungsdienstgesetze eingeführt haben. In Bayern gilt das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) vom 22. Juli 2008, das regelmäßig aktualisiert und neuen Erfordernissen angepasst wurde und wird. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Innenministerium. Organisatoren und Betreiber des Rettungsdienstes sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die sich dazu zu regionalen Rettungszweckverbänden (derzeit 26) zusammengeschlossen haben. Vor Ort durchgeführt wird der Rettungsdienst durch Hilfsorganisationen wie BRK, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) sowie mancherorts von den Feuerwehren und privaten Rettungsdienst- und Krankentransport-Unternehmen. Die jeweilige Beauftragung läuft heute meist über öffentliche Ausschreibungs- und Vergabeverfahren.